Jeder Fotografierende möchte natürlich, dass das eigene Urheberrecht bei Fotos beachtet wird. Wer möchte denn, dass sich irgendwer ungefragt eines der Fotos klaut und damit irgendwas anstellt. Bei mir ist es kürzlich wieder passiert … jemand hat sich eines meiner Fotos geschnappt. Das ist mir in der Vergangenheit leider schon öfter passiert. Aber diesmal war es besonders! Der Täter hat das Foto nicht nur ungefragt und ohne Angabe des Urhebers als Titelbild auf seiner Facebook-Seite eingesetzt, er hat auch noch seinen Namen draufgesetzt. Es handelt sich dabei nicht um eine gewöhnliche Facebook-Seite, sondern ein kommerzielles Fotografen-Profil. Auf eine kurze Mail folgte eine Entschuldigung. Er dachte wohl, dass das Foto frei verfügbar wäre. Das Bild wurde entfernt und durch ein anderes (auch geklautes?) Titelbild ersetzt. Was soll man darauf antworten …
Man kann schon ins Grübeln geraten, was für ein „Fotograf“ das sein mag, der Bilder klaut, mit seinem Namen versieht und das Urheberrecht an diesen Fotos so sehr missachtet. Aber was soll’s … heutzutage kann sich jeder so nennen. Dennoch ist Bilderklau sehr ärgerlich.
Wie bekommt man Bilderklau überhaupt mit?
Es gibt ein paar Hilfsmittel, um die eigenen Fotos im Internet aufzuspüren. Die Google Bildersuche ist natürlich eine Möglichkeit, aber nicht sehr effektiv, wenn man viele Bilder im Blick haben möchte. Dazu gibt es Plattformen wie Pixsy. Als Nutzer kann man eigenen Fotos entweder aus einem Ordner auf der Festplatte oder der eigenen Dropbox hochladen. Oder man synchronisiert mit den Bildern des eigenen Accounts auf Instagram, Flickr oder anderen Plattformen. Die Plattform sucht dann regelmäßig nach ähnlichen Bildern. Eine Vielzahl der Treffer sind nur ähnlich, aber eine gewisse Unschärfe bei der Suche macht durchaus Sinn. Schließlich möchte man auch bearbeitete Versionen der eigenen Fotos finden. Sollte man eine unrechtmäßige Verwendung entdecken, kann man über die Plattform eine Aufforderung zum Löschen oder selbst direkt eine Mail an den Websitebetreiber schicken.
Nicht jede Verletzung des Urheberrechts habe ich bisher verfolgt. Wenn es sich beispielsweise um die Illustration eines Blogbeitrags handelt, habe ich das auch schon durchgehen lassen. Auch nicht jede Aufforderung zum Löschen ist erfolgreich. Eines meiner alten Fotos habe ich gleich auf mehreren Plattformen gefunden, die vermeintlich freie Bilder zum Download anbieten. Ein Teil ließ sich löschen, aber teilweise ist es leider noch verfügbar.
Urheberrecht bei Fotos
Grundsätzlich gilt: jedes Foto ist mindestens 50 Jahre lang urheberrechtlich geschützt. Dazu gehört auch jedes Selfie und jedes fotografierte Essen. Wenn es sich nicht nur um einen Urlaubsschnappschuss handelt, sondern ein gewisser künstlerischer Wert besteht, spricht man von Lichtbildwerken. Dann verlängert sich diese Zeit auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urheberrecht kann zwar vererbt werden, ist aber nicht übertragbar. Es können lediglich Nutzungsrechte übertragen werden. Hier können vom Urheber unterschiedliche Bedingungen festgelegt werden.
- einfaches oder ausschließliche Nutzungsrecht
- Nennung des Urhebers erforderlich oder nicht
- ausschließlich private oder auch kommerzielle Nutzung
- Bearbeitung erlaubt oder nicht
Prinzipiell finde ich es ja großartig, wenn Leute ihre Bilder als Public Domain zur Verfügung stellen. Allerdings sollte jeder das Recht haben, über die Verwendung seiner Fotos selbst zu bestimmen.
Was kann man tun, wenn man jemanden erwischt hat?
Das liegt sicher im persönlichen Ermessen eines jeden Urhebers. Man kann sich natürlich persönlich gekränkt fühlen, wenn jemand einfach so eingeklautes Foto in seinem privaten Blog nutzt. Es kann natürlich auch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn man zum Beispiel genau dieses Foto selbst bei iStock vertreibt oder jemand dieses Bild weiterverkauft. Was kann man dagegen tun? Wasserzeichen sind definitiv blöd. Ich möchte auch nicht auf jedes Foto meinen Namen schreiben. Aber erstmal ist es sicher eine gute Idee, Fotos nicht in voller Auflösung zu publizieren. Und wenn es doch passiert ist?
Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt! Laut Urheberrechtsgesetz kann das sorgar zu einer Freiheitsstrafe führen. Aber mit so gravierenden Fällen wird man in der Regel nicht zu tun haben. Zunächst hat man als Urheber ein Recht auf Löschen des gestohlenen Werkes. Ist der Täter nicht ohne Weiteres zu ermitteln, besteht ein Recht auf Auskunft beispielsweise gegenüber Plattformbetreibern. Das ist der einfachste Weg, sowas außergerichtlich zu klären. Man kann als Urheber auch auf eine Unterlassenserklärung bestehen, allerdings wird man hier in der Regel schon die Hilfe eines Anwalts benötigen. Letzte Eskalationsstufe ist natürlich der Gang zum Gericht und die mögliche Klage auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Schmerzensgeld. Allerdings muss da ein Streitwert feststellbar sein, was nicht immer so einfach ist. Der Täter muss spätestens dann mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Fazit zum Urheberrecht bei Fotos
Bilderklau ist etwas, was sich nur schlecht vermeiden lässt. Niemand möchte ja seine Fotos mit Wasserzeichen oder dem eigenen Namen quer über dem Bild unkenntlich machen. Das Auffinden von Verletzungen des eigenen Urheberrechts ist der schwierigste Teil. Doch dafür gibt es Plattformen, die diesen Teil erledigen und geklaute Fotos aufspüren. Was danach passiert, muss jeder selbst entscheiden. Für mich persönlich ist das eigene Urheberrecht bei Fotos sehr wichtig.
Frank Vogler (Autor)
Vor ein paar Jahren habe ich die analoge Fotografie in Schwarz-Weiß für mich entdeckt und mich dabei neu in Fotografie verliebt. Ich würde mich freuen, andere zu unterstützen und vielleicht auch etwas zu inspirieren. Mehr lesen …